Wir betreiben eine im Jahre 1997 durch Herrn Dobbelstein gegründete, bundesweit tätige, Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Aachen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht.
Wir legen Wert auf die Qualitätssicherung unserer anwaltlichen Leistungen, weshalb wir uns regelmäßig fortbilden. Sie als Mandant haben Anspruch auf eine qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten ist Herrn Rechtsanwalt Dobbelstein durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet, den Titel des "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen worden.
Durch die regelmäßige Teilnahme an weiteren Fortbildungsveranstaltungen wurden durch die Bundesrechtsanwaltskammer und durch den Deutschen Anwaltverein Fortbildungszertifikate erteilt.
Wir entwickeln Lösungen und Strategien gemeinsam mit dem Mandanten und machen somit die Aktionen anwaltlichen Handelns transparent und nachvollziehbar. Nach unserem Berufsverständnis agieren wir gemeinsam mit dem Mandanten nach außen und verstehen uns insoweit als Teamplayer.
aus Gesetzgebung und Rechtsprechung